Social Media Alerts für Ärzte – aufgepasst!
Immer mehr Arztpraxen nutzen das Internet zur Bewerbung ihrer Behandlungsschwerpunkte. Dabei eignen sich besonders Social Media Tools, Patienten mit attraktiven Beiträgen in den Praxisalltag zu involvieren und interaktiv zu binden. Die virale Verbreitung von Praxis-News auf Facebook, Twitter & Co. über das Netzwerk der eigenen „Fan-Community“ fördert eine rasche und überregionale Bekanntheit der Praxis. Jedoch ist Vorsicht geboten, denn medizinische Unternehmen unterliegen auch im Internet ihren standesrechtlichen Beschränkungen. So kann ein allzu werblicher Auftritt schnell zu Abmahnungen führen.
Am 20. März wurde deshalb das Hand Out “Ärzte in sozialen Medien” auf der Internetseite der Bundesärztekammer online gestellt. Ärzte und Studenten können sich hier anhand von Fallbeispielen über Möglichkeiten und Grenzen der Patientenkommunikation mit Social Media Tools informieren.
Zusammengefasst lassen sich 10 Regeln ableiten:
- Ärztliche Schweigepflicht beachten
- Keine Kollegen diffamieren – Netiquette beachten
- Berufliches und privates Profil voneinander trennen
- Grenzen des Arzt-Patienten-Verhältnisses nicht überschreiten
- Fernbehandlungsverbot beachten
- Keine berufswidrige Werbung über soziale Medien
- Datenschutz und Datensicherheit beachten
- Selbstoffenbarung von Patienten verhindern
- Zurückhaltung bei produktbezogenen Aussagen üben
- Haftpflichtversicherung überprüfen
Leider führt der unkritische Umgang vieler Mediziner und Agenturen mit Social Media Instrumenten im Bereich Praxismarketing zu einer zunehmenden „Verwässerung“ ethischer Richtlinien und werblicher Aussagen. Oft wird dieser negative Trend durch unerfahrene und voreilige Social Media Kommunikation verursacht, die zwar Sympathie und Authentizität bei der Patientengruppe zu erreichen versucht, dabei aber „über das Ziel hinausschießt“. Heikel wird es zudem, wenn Patienten im „virtuellen Gespräch“ mit ihrem Behandler zu viel Persönliches preisgeben und nicht berücksichtigen, dass ihre Kommentare auch von Dritten gelesen werden. Grundsätzlich sind Mediziner Ihren Patienten gegenüber zur Diskretion verpflichtet, egal ob in der Praxis oder im „virtuellen Wartezimmer“.
Unser Fazit: Ärzte dürfen zwar mit mit Sozialen Medien werben und oft ist dieses in Ballungsräumen mit hoher Mitbewerberdichte eine gut gewählte Marketing-Strategie für höhere Sichtbarkeit im Internet. Dennoch sind sie standesrechtlich dazu verpflichtet, genauer hinzusehen. Das bedeutet, Social Media Auftritte gezielt zu planen und zu steuern. Leider fehlt den meisten Arztpraxen im hektischen Praxisalltag die Zeit, ethische und werbliche Richtlinien hinreichend zu erfüllen und dabei einen lebendigen Dialog mit ihren Patienten zu führen.
Gehören Sie auch dazu? Bei Fragen zu Ihrem Social Media Marketing hilft Ihnen unser Expertenteam von conamed gerne weiter: Tel: (0981) 203 65 35 – 0.