Impressumspflicht jetzt auch für Portaleinträge!
Im letzten Jahr hat das Landgericht Regensburg entschieden, dass Firmenseiten auf Facebook dazu verpflichtet sind, ein Impressum anzugeben. Nun gab es eine neue gerichtliche Entscheidung des Landgerichts Stuttgart über die Impressumspflicht bei Händlern mit Xing-Profil. Der rechtliche Trend zeichnet sich immer weiter ab: Das Impressum wird gesetzlich mehr und mehr verankert. Was als Streit unter Anwälten begann, betrifft nun alle Unternehmer mit Internetauftritt. Wir wollen daher für Sie sicher gehen und informieren über die Impressumspflicht im Internet für Ihr Praxismarketing.
Für wen die Impressumspflicht gilt
Jeder Unternehmer, der einen öffentlichen Internetauftritt betreibt, ist gesetzlich (§ 5 des Telemediengesetzes) dazu verpflichtet, ein Impressum mit Anbieterinformationen und Nachweisen über den Ursprung der Inhalte bereit zu stellen. Dies dient in erster Linie dem Verbraucherschutz. Fehlt das Impressum, gilt das als Rechtsverstoß und kann auf Initiative der Mitbewerber zu einer Abmahnung führen. Auch im Praxismarketing sind Impressums-Angaben für nicht ausschließlich privat genutzte Webseiten und -portale sowie für Profile in sozialen Netzwerken wie Xing- und Facebook notwendig.
Notwendige Angaben im Impressum
Ein Impressum ist von den Printmedien her bekannt. Im Internet soll es darüber infomieren, von wem eine Webseite und deren Inhalte kommen. Dazu gehören neben der korrekten Anschrift mit Telefonnummer und Emailadresse, auch Registereinträge und die inhaltliche Verantwortung. Für Ärzte müssen zusätzlich Angaben zur zuständigen Kammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, der exakten Berufsbezeichnung und den berufsrechtlichen Regelungen angegeben werden.
Als spezialisierte Agentur für Praxismarketing achten wir darauf, die Impressumspflicht zu wahren. Denn wir wissen: Medien und Internet sind ein schnelllebiger Bereich, in dem es immer wieder Neuerungen gibt. Das fordert ständige Aufmerksamkeit für das Thema und eine Anpassung an neue Richtlinien. Nach unserer Erfahrung sind aber nicht alle Arztpraxen, die anderweitig oder selbst einen Internetauftritt betreiben, mit einem Impressum abgesichert. Damit handeln sie unbewusst wettbewerbswidrig und sind abmahngefährdet. Deshalb möchten wir Praxisinhabern empfehlen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gesetzesänderungen im Auge zu behalten und auf die Impressums-Nachweise der eigenen Internetauftritte zu achten.
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