BGH-Gerichtsurteil für das Bewertungsportal sanego
Bewertungsportale leben davon, dass Nutzer Lob und Kritik im Internet teilen können – und das anonym. Problematisch werden Bewertungsportale allerdings dann, wenn negative Beurteilungen über konstruktive Kritik hinausgehen – bis an die Grenzen denunzierender Schmähkritik. Deshalb ist es für Ärzte und Unternehmer immer ratsam, öffentliche Profile auf Bewertungsportalen von einer spezialisierten Agentur betreuen zu lassen, um bei einer Negativkritik schnell und souverän handeln zu können.
Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes
Probleme mit dem Bewertungsportal sanego hatte auch ein Arzt aus Baden-Württemberg, der wiederholt denunzierende Behauptungen über sich lesen musste. Da die Kritik nachweislich unzutreffend war, verlangte der Arzt von Sanego die Identität des Kritikers zu erfahren, was ihm Sanego verweigerte. Der Arzt klagte daraufhin vor Gericht und der Streit zog sich über viele Instanzen bis zum Bundesgerichtshof. Wie das ZDF berichtet, entschied der BGH nun zugunsten von Sanego: Der Portalbetreiber ist nicht in der Pflicht, die Daten seiner Nutzer preis zu geben, auch dann nicht, wenn der Autor nachweisbar falsche Kritik veröffentlich hat.
Professionelles Management von Bewertungsportalen
Das Gerichtsurteil wird nun als Grundsatzentscheidung gewertet, welches Rechtssicherheit schaffen soll und die Anonymität der Nutzer – von der Bewertungsportale abhängen – schützt. Deshalb sind die Bewerteten aber nicht machtlos: Bei falschen Behauptungen und Schmähkritik kann auf Verlangen der Eintrag im Portal gelöscht werden. Dies kann sich allerdings zu einem langwierigen Prozess mit dem Portalbetreiber entwickeln und wird am besten über ein professionelles Bewertungs- und Krisenmanagement abgewickelt. Dann können Portale auch wieder zu Ihrem Vorteil genutzt werden: Als Arzt können sie neue Patienten durch positive Reputation gewinnen und Patienten bekommen durch Bewertungen wiederum Hilfe bei der Arztsuche.