Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der conamed – Agentur für Praxismarketing Achim Wagner
Stand 01.03.2016 – Download als PDF
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Alle Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden AGB. Diese sind wesentlicher Bestandteil für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung (Vertrag) zwischen dem Auftraggeber (im weiteren „Kunde“ genannt) und Achim Wagner conamed – Agentur für Praxismarketing (im weiteren „conamed“ genannt). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn Ihnen seitens conamed nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte ist nur dann gültig, wenn diese durch „conamed“ schriftlich bestätigt wurde.
1.2. Diese AGB gelten auch für zukünftige und sich wiederholende Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden, ohne dass ein erneuter und zusätzlicher Hinweis erforderlich ist.
Die aktuellste Version ist auf unserer Webseite www.conamed.de/agb hinterlegt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Zu einer Annahme des Auftrages/ der Bestellung des Kunden bedarf es der Schriftform. Es sei denn conamed gibt zweifelsfrei zu erkennen, dass sie den Auftrag annimmt, z.B. durch Tätigwerden.
2.2. Soweit conamed sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.3. Die Bereitstellung bzw. Erstellung von Fotos, Bildern und Grafiken ist nur dann Teil des Lieferumfanges, wenn es explizit als Teil des Auftrages von conamed bestätigt wurde. Anfallende Bearbeitungskosten, z.B. für Bild-Erstellung, -Bearbeitung, -Recherche und -Lizenz, werden separat berechnet.
3. Vergütung, Zahlung und Fälligkeit
3.1. Alle Dienstleistungen, Arbeiten und Produkte bleiben im Rahmen des erweiterten Eigentumsvorbehaltes bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum von conamed. Alle Preise und Honorare von conamed verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.2. Soweit nicht anders vereinbart, berechnen wir unsere Leistungen nach den jeweils gültigen Stundensätzen.
3.3. Die Honorare und sonstigen Rechnungsbeträge sind bei Ablieferung ohne Abzug zahlbar. Erfolgt die Erstellung in Teilschritten, so ist das anteilige Honorar jeweils bei Ablieferung des Teilschrittes fällig.
3.4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Entwürfe und sonstigen Tätigkeiten, die conamed für seine Kunden erbringt kostenpflichtig.
3.5. Zusätzlicher Zeitaufwand, z.B. durch nachträgliche Änderungen oder erhöhtem Rechercheaufwand, wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Berechnung von unvorhersehbarem Mehraufwand bedarf einer besonderen Absprache.
Das Zeitkontingent zur Abwicklung eines Projektes besteht zum einen aus der tatsächlichen Arbeitsleistung zum anderen aus der anfallenden Zeit für die Projektbegleitung. Überschreitet der Zeitaufwand für die Projektbegleitung den in der Kalkulation zugrunde gelegten üblichen Rahmen, behält sich conamed das Recht auf Vergütung des Mehraufwands vor.
3.4. Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit einem Auftrag entstehen und mit dem Kunden abgesprochen wurden, sind vom Kunden zu erstatten.
- Fahrtkosten mit dem PKW werden mit € 0,49 pro Kilometer abgerechnet.
- Fahrtkosten mit der Bahn werden nach Aufwand berechnet. Mindeststandard: DB 2. Klasse mit Platzreservierung
- Flugkosten werden nach Aufwand berechnet. Mindeststandard: Economy Class (je nach Verfügbarkeit)
- Kosten für Übernachtung werden nach Aufwand berechnet. Mindeststandard: Hotel 3 Sterne incl. Frühstück
- Zusätzlich werden 50% der Reisezeit mit dem aktuell gültigen Stundensatz berechnet
3.6. Monatliche Entgelte werden grundsätzlich zu Beginn eines Monates berechnet.
3.7. Eine Rechnung gilt auch dann als zugestellt, wenn diese per Email versendet wurde. Der Kunde kann innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als akzeptiert.
3.8. Werden im Rahmen von monatlichen Betreuungsleistungen externe Kosten (z.B. für Google Adwords) durch conamed verauslagt, so erfolgt diese Abrechnung ausschließlich im SEPA–Lastschriftverfahren.
3.9. Während eines Zahlungsverzuges des Kunden kann conamed Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne besonderen Nachweis als Entschädigung verlangen. Unabhängig davon bleibt das Recht zur Geltendmachung von nachgewiesenen höheren Schäden. Ist der Kunde mehr als zwei Monate mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, kann conamed die Bereitstellung der Dienstleistungen und Angebote von conamed vorübergehend einstellen oder den Vertrag fristlos kündigen.
3.10. Im Falle der fristlosen Kündigung zahlt der Kunde als Schadensersatz an conamed den Betrag, den er als festes Entgelt zahlen müsste, wenn der Vertrag bis zu dem Tag fortgesetzt würde, an dem er bei Erklärung der nächstmöglichen ordentlichen Kündigung enden würde. Der Schadensersatzanspruch wird mit Zugang der außerordentlichen Kündigung fällig.
3.11. Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) sind Unternehmen, die regelmäßig Werbung und Öffentlichkeitsarbeit bei conamed beauftragen, dazu verpflichtet eine Künstlersozialabgabe an die KSK (Künstlersozialkasse) zu entrichten. Einzelheiten zu etwaigen Zahlungspflichten beantwortet die Künstlersozialkasse (KSK) oder Ihr Steuerberater.
4. Vertragslaufzeit, Vertragsänderungen, Kündigung
4.1. Alle regelmäßigen Dienstleistungen sind nach der Mindestlaufzeit jeweils zum Monatsende mit einer Frist von vier Wochen kündbar, sofern nicht andere Regelungen getroffen wurden.
4.2. Vertragsänderungen und Kündigungen müssen jeweils in Schriftform erfolgen.
4.3. Vorzeitige Beendigung des Auftrages
Wird ein Vertrag vor dem Beginn seiner Durchführung durch den Kunden gekündigt, wirksam angefochten oder tritt der Kunde aus Gründen von dem Vertrag zurück, die conamed nicht zu vertreten hat, kann conamed einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 35 % der Auftragssumme für die ihr entstandenen Aufwendungen verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wird ein Vertrag nach Beginn seiner Durchführung durch den Kunden gekündigt oder wirksam angefochten, oder tritt der Kunde aus Gründen, die nicht conamed zu vertreten hat, von dem Vertrag zurück, ist conamed berechtigt, die vereinbarte Vergütung zur vollen Höhe zu verlangen, zzgl. evtl. angefallenen Mehraufwand. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens- oder Vergütungsanspruchs bleibt hiervon unberührt.
5. Konzeptionen Konzeptionen, Maßnahmenpläne und Potentialanalysen sind grundsätzlich kostenpflichtige Leistungen. Die Umsetzung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen ist als separate Leistung zu betrachten und muss explizit beauftragt werden.
6. Onlinemarketing (Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing, Content Marketing, Social Media Marketing)
6.1. conamed richtet im Kundenauftrag Konten bei Anbietern z.B. für Suchmaschinen-marketing oder in Branchen- und Bewertungsportalen ein und betreut diese selbständig. Der Kunde akzeptiert in diesem Fall die AGB der jeweiligen Anbieter.
6.2. Beauftragt der Kunde conamed mit Leistungen im Onlinemarketing, legen conamed und der Kunde zunächst gemeinsam fest, auf welche Marketingziele die Leistungen ausgerichtet sein sollen. Dies wird in einer Zielvereinbarung schriftlich fixiert.
6.3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt conamed wegen der hohen Relevanz der Suchmaschine Google die Leistung Suchmaschinenoptimierung ausschließlich im Hinblick auf die Ergebnisse der Suchmaschine Google. Wegen der fachlichen Nähe der Algorithmen ist auch bei den Ergebnissen anderer Suchmaschinen mit einer Verbesserung zu rechnen.
6.4. Die Algorithmen sowie die Darstellung der Ergebnislisten, insbesondere ihre Sortierung, liegen ausschließlich im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers. Dem Kunden ist bekannt, dass conamed hierauf keinen Einfluss hat.
6.5. conamed kann ähnliche Suchbegriffe verschiedener Kunden optimieren bzw. bewerben und wird dabei keinem Kunden Vorrang geben. Ein Recht auf Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Conamed verpflichtet sich aber, die Interessen der einzelnen Kunden zu wahren.
6.6. Die Ergebnisse in der Suchmaschinenoptimierung werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. In bestimmten Fällen kann das Ziel nur mit erhöhtem Aufwand erreicht werden. Hier behalten wir uns vor, im Rahmen einer vorherigen Absprache eine Zusatzhonorierung zu vereinbaren.
6.7. conamed behält sich vor, Strategien im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung zu ändern und von der vereinbarten Leistungsbeschreibung auch in bestehenden Betreuungsverhältnissen abzuweichen, sofern dies zur Erreichung der vereinbarten Ziele geboten erscheint.
6.8. Um einen Ausschluss aus Suchindizes zu vermeiden, wendet conamed ausschließlich reguläre Verfahren zur Suchmaschinenoptimierung an. Eine Haftung bei Ausschluss aus dem Suchindex übernimmt conamed nicht.
6.9. Die Funktionsweise von Suchmaschinen bedingt die Einhaltung bestimmter technischer und inhaltlicher Grundvoraussetzungen von Internetseiten. Um eine Optimierung in diesem Bereich zu ermöglichen, stellt der Kunde den technisch / inhaltlichen Zugriff durch conamed auf die Webseite sicher.
6.10. conamed prüft im Rahmen der Beauftragung die Webseite hinsichtlich der Einhaltung der oben genannten Funktionskriterien. Abweichungen von diesen Kriterien benennt conamed. Sofern die Website inhaltlich keine oder nur eine geringe Relevanz zu dem in der Zielvereinbarung (vgl. Absatz 5.2.) abgestimmten Suchbegriff aufweist, bemüht sich conamed um eine Optimierung in Bezug auf Inhalte und Struktur der Website. Dabei kann conamed auch vom Kunden zur Verfügung gestellte oder auf Internetseiten des Kunden verfügbare Inhalte zurückgreifen und diese nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden überarbeiten.
6.11. Das Kampagnenmanagement im Suchmaschinenmarketing wird von conamed im Rahmen des vorgegebenen Budgets selbstständig verwaltet. Die Anzeigen werden vom Kunden freigegeben. Spätere Anpassungen sind nach erneuter Abstimmung mit dem Kunden möglich, z.B. hinsichtlich der Keywordausrichtung.
7. Freigaben
7.1. Alle Teilschritte innerhalb eines Projekts erfordern eine schriftliche Freigabe durch den Kunden. Bei Internetpräsenzen betrifft dies Webseiten, Themenseiten, Blogs und Landingpages. Sitemap, Gestaltung und Texte sind mittels schriftlichem Freigabeformular in einer dort vorgegeben Frist durch den Kunden freizugeben. Hier gilt insbesondere die Mitwirkungspflicht unter Punkt 10.
7.2. Lässt der Kunde die Freigabefrist verstreichen ohne Änderungswünsche mitzuteilen oder beauftragt der Kunde conamed mit den Folgeschritten zu beginnen, geht conamed von einer stillschweigenden Annahme aus. Alle Änderungen nach einer aktiven oder stillschweigenden Freigabe werden gegen Berechnung des Zeitaufwands ausgeführt.
7.3. Texte im Rahmen des Content-Abos sind innerhalb von 2 Wochen durch den Kunden freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Änderungswunsch, gilt der Text als akzeptiert und zur Veröffentlichung freigegeben.
8. Technische Limitierung
8.1. Print
Bei Reproduktionen in allen Druckverfahren sind geringe Abweichungen zwischen Original, Andruck und Muster möglich und können nicht beanstandet werden. Auf Wunsch kann gegen Aufpreis ein Proof erstellt werden. Je nach Druckverfahren (Digitaldruck, 4/0-Druck) sind ebenfalls Farbdifferenzen möglich.
8.2. Bildschirmdarstellung bei Webseiten
Farbabweichungen ergeben sich auch bei der Produktion von Webseiten. Eine absolut identische Darstellung von Farben und Schriften für alle Bildschirme ist nicht möglich, da jeder Monitor seine eigene Farbqualität besitzt. Darauf hat conamed keinen Einfluss. Aufgrund des ständigen technischen Fortschritts und der Vielzahl unterschiedlicher Endgeräte am Markt kann conamed keine fehlerfreie Darstellung auf allen Bildschirmen und Geräten garantieren.
9. Mitwirkungspflicht des Kunden
9.1. Es ist ausschließlich Sache des Kunden, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die verwendeten Inhalte und Gestaltungen vor Veröffentlichung der Leistungsergebnisse von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen – sofern möglich bereits vor Erteilung des Leistungsauftrags. conamed obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte und Angaben.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, conamed die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Gegenstände und / oder Informationen des Kunden, die zur Leistungserbringung durch conamed erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus an conamed geliefert werden.
Die Informationen dienen als wesentliche Grundlage für die Beratungs- und Planungsleistungen durch conamed. Die Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen geht zu Lasten des Kunden.
9.3. Spätestens mit der Abnahme von Konzepten oder sonstigen Leistungen gelten die hierfür zur Verfügung gestellten Informationen als vollständig und richtig erteilt. Muss ein Konzept oder eine sonstige Leistung aufgrund der Korrektur bereits erteilter Informationen und infolge des Nachreichens von Informationen abgeändert werden, gilt dies stets als Erweiterung des Leistungsumfanges. Dieser Mehraufwand wird zu den aktuell gültigen Stundensätzen berechnet.
9.4. Falls der Kunde seiner Informationspflicht nicht oder nicht genügend nachkommt, hat conamed ihn für den Fall der Erkennbarkeit schriftlich aufzufordern, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht trotz Fristsetzung nicht nach, so ist conamed berechtigt, die Leistung auf der Grundlage der bereits vorliegenden Informationen zu erbringen oder von dem Vertrag zurückzutreten.
9.5. conamed kann außerdem sämtliche Aufwendungen ersetzt verlangen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses gemacht wurden, und die infolge der Pflichtverletzung des Kunden vergeblich waren, oder zusätzlich erbracht werden mussten. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzung oder aus § 642 BGB bleibt unberührt.
9.6. Erkennt conamed während der Produktion, dass der Leistungsgegenstand im Hinblick auf mittlerweile herausgearbeitete Anforderungen und Eigenschaften modifiziert werden muss, wird conamed den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen und ihm Alternativ-vorschläge unterbreiten. Die gleiche Hinweispflicht besteht, wenn conamed erkennt, dass Angaben oder Anforderungen des Kunden fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv zur Ausführung nicht geeignet sind.
10. Änderungswünsche
10.1. Bis zur Abnahme kann der Kunde Änderungen des Leistungsgegenstandes verlangen. Die Anzahl der kostenfreien Korrekturrunden ist im Angebot definiert. Änderungswünsche sind conamed schriftlich mitzuteilen.
10.2. conamed ist zur Durchführung der Änderungswünsche verpflichtet, es sei denn, die Änderungen sind nach dem Stand der Technik nicht umsetzbar. Ergibt die Prüfung der Änderungswünsche, dass sich deren Durchführung auf das vertragliche Leistungsgefüge (z. B. Kostenumfang, Fristen, Abnahmemodalitäten, Leistungen Dritter) auswirken wird, zeigt conamed dies dem Kunden schriftlich an. Hält der Kunde dennoch an der Durchführung der Änderungswünsche fest, werden zusätzliche Leistungen nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Fristen und Abnahmemodalitäten sind entsprechend dem Mehraufwand anzupassen.
10.3. Im Falle der aufwandsbezogenen Abrechnung nach Stunden gelten die sich aus dem jeweiligen Angebot ergebenden Honorarsätze von conamed als vereinbart.
10.4. Können sich die Parteien über die Durchführung von Änderungswünschen nicht einigen, werden die Arbeiten ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens durchgeführt, falls der Kunde den Vertrag nicht kündigt. Im Falle der Kündigung gilt § 649 Satz 2 BGB.
11. Einhaltung von Terminen
11.1. conamed bemüht sich, die in einem von beiden Parteien gemeinschaftlich anzufertigenden Zeitplan aufgenommenen Fertigstellungstermine einzuhalten. Treten nicht vorhersehbare oder von conamed nicht zu verursachte Verzögerungen ein, ist der Zeitplan erforderlichenfalls abzuändern.
11.2. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von conamed – entbinden conamed nach entsprechender Behinderungsanzeige von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
12. Verantwortlichkeit von conamed und deren Freistellung
12.1. conamed übernimmt keine standesrechtliche und juristische Prüfung von Texten, Inhalten und Angaben. Für Inhalte ist grundsätzlich der Kunde selbst verantwortlich. Auf besonderen Wunsch und gegen Berechnung ist eine Prüfung durch einen Fachanwalt möglich.
12.2. conamed haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Insbesondere hat conamed Verzögerungen oder die Unmöglichkeit von Lieferungen oder Leistungen nicht zu vertreten, wenn diese auf Arbeitskampf, behördliche Anordnung oder Ausfall von Kommunikationsnetzen beruhen. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
12.3. conamed haftet nicht für Schäden, die Dritten entstehen.
12.4. Gleichermaßen haftet conamed nicht für Schäden, die durch Dritte entstehen. conamed bemüht sich um eine konstante Verfügbarkeit der Online-Dienste Dritter. Für geplante Wartungsarbeiten sowie sämtliche Ausfälle außerhalb des Einflussbereiches von conamed (Netzbetreiber, Anbieterrechner, Fremdserver usw.) haftet conamed jedoch nicht.
12.5. Bei Ausfall von Netzdiensten wegen einer Störung, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von conamed liegt, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
12.6. Für die Erbringung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen ist conamed berechtigt, ohne zusätzliche schriftliche Vereinbarung zur Ausführung des Auftrages angestellte und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen bzw. fachkundige Dritte heranzuziehen.
12.7. conamed kann entgeltfreie Leistungen und Dienste jederzeit – mit Vorankündigung – einstellen, beschränken oder gebührenpflichtig weiter anbieten. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
13. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht, Kennzeichnung und Know-How
13.1. conamed und deren Dienstleister besitzen das alleinige Urheberrecht an allen von conamed erbrachten Dienstleistungen.
13.2. conamed räumt seinen Kunden die einfachen Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck ein. Eine Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass conamed die Nutzung durch Dritte gestattet.
13.3. Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich der conamed zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.
13.4. conamed ist berechtigt, auf allen Agenturleistungen / Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. conamed ist zudem berechtigt, den Kunden in die Referenzliste aufzunehmen.
13.5. conamed hat auch das Recht, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche sie bei der Durchführung eines Auftrages allein oder zusammen mit Mitarbeitern des Kunden gewonnen hat, bei der Erbringung von Leistungen ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.
13.6. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.
14. Geheimhaltung, Datenschutz
14.1. conamed wahrt Stillschweigen über vertrauliche Daten und Geschäftsgeheimnisse seiner Kunden. Alle mit der Abwicklung des Vertrages beauftragten Personen werden dazu angehalten, die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
14.2. Der Kunde wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Teledienst-unternehmen-Datenschutzverordnung in Kenntnis gesetzt, dass seine Kundendaten zur Erfüllung der Aufgaben aus dem Vertrag maschinenlesbar gespeichert sind.
14.3. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services / Internetverzeichnisse / Suchmaschinen). Dies gilt insbesondere dann, wenn die Datenweitergabe Teil der Dienstleistung selbst ist (z.B. Portaleintragsdienst, Suchmaschinenmarketing / SEM, Suchmaschinenoptimierung / SEO).
14.4. Wenn sich conamed Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist conamed berechtigt, diesen Dritten die Kundendaten zur Verfügung zu stellen.
14.5. Im Rahmen der conamed-Dienstleistungen werden im Namen des Kunden Zugangsdaten zu Mail-Accounts, Onlinezugänge zu Portalen u.a. angelegt bzw. verwaltet. conamed und deren Mitarbeiter behandeln diese Daten vertraulich. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten dem Kunden schriftlich per Einschreiben zugeleitet und in den eigenen Unterlagen unwiderruflich gelöscht.
15. Gewährleistung – Erfolgsgarantien
15.1. Mitarbeiter und Beauftragte der conamed sind nicht befugt, Leistungszusagen und Garantieerklärungen bezüglich der Erreichung verbindlicher Zugriffszahlen oder Rankings abzugeben.
15.2. Zwischen den Vertragspartnern besteht darüber hinaus Einigkeit, dass die conamed-Gewährleistung sich nicht auf den Inhalt, die Art und den Umfang der Reaktion in der Öffentlichkeit (Medien, Meinungsbildner, Leser oder Teilnehmer) erstreckt und die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges durch conamed nicht garantiert wird.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
16.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
16.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Ansbach in Bayern. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ansbach, den 1. März 2016